Wußten Sie, daß in Deutschland aufgrund des Gesetzes zum Mindestlohn viele Unternehmen eine Dokumentationspflichten bzgl. der täglichen Arbeitszeiten haben?
Nachfolgend ein Auszug aus „Der Mindestlohn Fragen & Antworten“ (Stand: August 2022, Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Internet, 11017 Berlin.)
Eine besondere Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten gilt für Minijobber – außer in Privathaushalten.
Auch bestimmte Branchen, die besonders anfällig für Schwarzarbeit sind, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit schriftlich festhalten. Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport- und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft.
Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt und bei einer Prüfung dem Zoll vorgelegt werden.“
Wer kontrolliert, dass der Mindestlohn auch gezahlt wird?
Die Kontrolle liegt, wie bisher bereits bei den Branchenmindestlöhnen, bei den Behörden der Zollverwaltung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Nach welchem System wird der Mindestlohnkontrolliert?
Die Behörden der Zollverwaltung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) werden im Rahmen eines risikoorientierten Prüfansatzes kontrollieren. Bei allen Prüfungen der FKS wird die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert.
Welche Sanktionen werden bei Verstößen verhängt?
Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen Verpflichtungen im Rahmen der Kontrolle, wie zum Beispiel die Dokumentation der Arbeitszeit, können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Wo finde ich weitere Informationen zum Mindestlohn?
Auf der Internetseite „Deutscher Gewerkschaftsbund“ finden Sie wietere Informationen zum Mindestlohn und was sich am 1. Oktober 2022 ändern wird.
Lösungsanstz von web4job.com
Um die tägliche Arbeitszeit und somit den gesetzlichen Mindestlohn zu dokumentieren und somit einfach zu erfüllen, haben Sie mehrere Möglichkiten:
Dienstplan: Im Dienstplan legen Sie neben Beginn und Ende der Schicht auch die Pausen fest. Damit haben Sie die die Netto-Arbeitszeit erfasst.
Zeiterfassung: Bei web4job.ch haben Sie die Möglichkeit, die Zeiten des Dienstplans im Rahmen der Zeiterfassung – sofern die realen Zeiten stimmen – diekt zu übernehmen. Alternativ gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Mitarbeiter Arbeitsbeginn und -ende sowie Pausen selbständig erfassen können. Weitere Informationen finden Sie unter Zeiterfassung.
Wichtig: Unter Umständen muss die Netto-Arbeitszeit „umgerechnet“ werden, z. B. aufgrund von Zuschlägen (Nacht, Wochenende, Überstunden). Hierfür bietet Ihnen web4job.com die notwendigen Tools.
Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland
Seit 1.1.2015 besteht ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer. Hintergrund für den Mindestlohn ist das sog. Mindestlohngesetz, welches wiederum Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie ist (Mindestlohngesetz, abgekürzt MiLoG, vom 11.8.2014, BGBl. I S. 1348). Danach haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Zeitstunde (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG), ab 1.1.2017 in Höhe von 8,84 EUR brutto (Mindestlohnverordnung v. 15.11.2016, BGBl. I 2016, 2530). Der Mindestlohnanspruch tritt eigenständig neben den arbeits- und tarifvertraglichen Entgeltanspruch (BAG, Urt. v. 25.5.2016 – 5 AZR 135/16 m.w.N.).