Eilmeldung vom 13.09.2022

Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen

web4job.com - Deutsches Recht - Zeiterfassung

Was bisher galt:

Aufgrund eines EuGH-Urteils vom Mai 2019 besteht für die Mitgliedsstaaten die Verpflichtung, entsprechende nationale Regelungen zu erlassen. Da dies noch nicht erfolgt ist, gingen sehr viele davon aus, dass es in Deutschland keine explizite Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gibt.

 

Neu:

Dieser Auffasung hat das BAG jetzt eindeutig widersprochen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21

 

Das Bundesarbeitsgericht stellt eindeutig fest, dass es bereits jetzt aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes eine Verpflichtung zur Zeiterfassung gibt. Diese ergibt sich aus:

 

*§ 3 ArbSchG lautet auszugsweise:
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 2Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. …

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen …

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022

 

 

 

Somit gibt es aktuellen und dringenden Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber, die noch kein System für die Zeiterfassung und -dokumentation haben.

Mit der Zeiterfassung von web4job.com können Sie die gesetzlichen Vorgaben schnell und günstig umsetzen. Zur Beratung.

Einen ersten Überblick erhalten Sie nachfolgend.

 



Digitale Online Zeiterfassung, Dokumentation, Auswertung

Die digitale Online Zeiterfassung von web4job.com hat diverse Möglichkeiten um die effektiven Arbeitszeiten auf die Minute sicher zu erfassen und optinal sofort für die Planung anzuzeigen.

Die Erfassung im eingentliche Sinne (= Stempelzeit) macht jedoch noch kein gutes System aus. Fast wichtiger ist, wie diese Stempelzeiten verarbeitet werden – Überstunden, Wochenendarbeitszeiten, bezahlte Abwesenheiten (z. B. Arztbesuch), Jahresarbeitszeit, Gleitzeitkonten etc. Schildern Sie uns Ihre Anforderungen und wir zeigen Ihnen wie es mit web4job.com funktioniert.

web4job.com ist international ausgelegt. D.h. es stehen mehrere Sprachen zur Verfügung und Zeiten können auch in anderen Zeitzonen richtig erfaßt und bearbeitet werden.

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Online Zeiterfassung - Arten der Erfassung der Zeit

Die Zeiterfassung von web4job.com ist für alle Geräte (PC, Mac, Smartphone, Terminal, Tablet, Raspberry mit (Touch-)Screen)) gemacht, sofern diese über einen modernen Internet-Browser verfügen. Das Betriebssystem spielt dabei keine Rolle – Windows, Mac, Android, Linux. Sie benötigen keine zusätzliche App. 




Hinweis zum modularen Aufbau von web4job.com:

Die digitale online Zeiterfassung von web4job.com können Sie auch ohne das Modul für Dienst-, Arbeits und Schichtpläne nutzen.

Sofern Sie bereits ein System für Erfassung der Arbeitszeiten haben, können diese Daten im Regelfall importiert werden, um diese für die Personaleinsatzplanung zur Verfügung zu haben.


Auswertung der erfaßten Arbeitszeiten

Die Auswertung der erfaßten Arbeitszeiten können Sie an betriebliche Vorgaben / Betriebsvereinbarungen / Tarifverträge individuelle anpassen. Hierfür können Sie Profile anpassen und jedem Mitarbeiter separat zuweisen.


Österreich: Kollektivvertrag

Mit web4job.com können Sie nicht nur die Zeiten z.B. nach den „Kollektivvertrag für Angestellte im Handel, gültig ab 1.1.2022“ auswerten. Die entsprechenden Prognosen der berechneten Arbeitszeit steht Ihnen bereits als Information bei der Dienstplanung zur Verfügung.